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Westfalen, Niederrhein und deutschlandweit
Westfalen, Niederrhein und deutschlandweit

Nach einer langen Blog-Pause möchte ich euch nun wieder regelmäßigen mit Inhalten versorgen. Ganz weg war ich nicht, guckt gerne bei Instagram @kosmann.ingenieure vorbei!

Hier soll es nun um die Abgrenzung verschiedener Lüftungsarten gehen. Welche Vor- und Nachteile bieten die Lüftungsmöglichkeiten, wo liegen die Grenzen? Und warum muss überhaupt gelüftet werden?

Zunächst müssen wir uns auf den Grundsatz einigen, dass Gebäude dauerhaft luftdicht gebaut werden müssen. Das stand schon in den Wärmeschutzverordnungen, in der EnEV und nun auch im GEG §13:

„Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Öffentlich-Rechtliche Vorschriften über den zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel bleiben unberührt.“

GEG §13

Häuser sind also grundsätzlich komplett luftdicht, wenn sie nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften gebaut werden. Dies wird getestet mit dem sogenannten BlowerDoor-Test: Es wird durch einen Ventilator ein konstanter Druckunterschied zwischen innen und außen (50Pa) hergestellt und gemessen, welcher Volumenstrom dafür notwendig ist. Geteilt durch das Innenvolumen des Gebäudes ergibt sich die Luftwechselrate n50, der bei luftdichten Häusern meist bei 1,0 h-1 und kleiner liegt.

Zusätzlich müssen wir wissen, warum überhaupt gelüftet werden muss. Da hilft uns überschlägig die DIN 1946-6 mit einem standardisiertem Lüftungskonzept. Dort werden verschiedene Lüftungsstufen definiert:

  • Lüftung zum Feuchteschutz
  • Reduzierte Lüftung
  • Nennlüftung
  • Intensivlüftung

Die Lüftung zum Feuchteschutz ist Nutzerunabhängig und soll sicherstellen, dass der Luftwechsel im unbewohnten (!) Zustand, also wenn der Bewohner zB im Urlaub ist, ausreichen ist, sodass keine erhöhte Feuchte und somit Schimmel entsteht.

Die reduzierte Lüftung ist eine Zwischenstufe zwischen unbewohnt und voll belegter Nutzeinheit.

Nennlüftung ist die dauerhaft notwendige Lüftung, um im voll bewohnten Zustand anfallende Feuchtelasten und hohe CO2-Konzentrationen abzulüften.

Bei der Intensivlüftung darf mit Nutzerunterstützung gerechnet werden, also zB das manuelle Öffnen der Fenster.


Nun ist es so, dass in heute dicht gebauten Häuser (warum Gebäude auch bauphysikalisch grundsätzlich dicht sein MÜSSEN, habe ich euch schon einmal erklärt) der natürliche Luftwechsel oft nicht mehr ausreicht, um die Lüftung zum Feuchteschutz zu gewährleisten. Da diese Lüftungsstufe (im Gegensatz zu den weiteren Stufen) zwingend Nutzerunabhängig sein muss, um eben Schimmel zu vermeiden, wenn der Nutzer nicht anwesend ist, müssen wir hier auf ein Lüftungssystem zurückgreifen.

Das einfachste Lüftungssystem ist in diesem Fall ein Fensterfalzlüfter. Die Gebäudehülle wird an kontrollierten Stellen geöffnet, um einen natürlichen Luftwechsel auf Grund von Druckunterschieden herzustellen. Dazu werden an der Stelle der Lüfter die Dichtungsebenen der Fensterrahmen unterbrochen, um einen Luftaustausch zu erzeugen. Sobald jedoch ein Bewohner im Haus ist, müssen die höheren Lüftungsstufen manuell erreicht werden. Heißt: Fenster öffnen, stoßlüften!

Funktionsskizze eines Fensterfalzlüfters

Natürlich könnte man die Fensterfalzlüfter auch auf eine reduzierte oder Nennlüftung auslegen, da diese jedoch nicht regelbar sind, würde unnötig viel Wärmeenergie nach draußen gelüftet.

Eine andere Möglichkeit ist dann eine kontrollierte Wohnraumlüftung. Ob dezentrale Geräte oder eine zentrale Lüftungsanlage eingesetzt werden, hat für die Lüftungspraxis eher weniger Einfluss, denn beides kann gut für den jeweiligen Raum gesteuert werden. Die Wohnraumlüftung übernimmt ebenso die nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz. Zudem wird die Anlage aber in der Regel auf mind. Nennlüftung ausgelegt, sodass im normalen Betrieb auf ein manuelles Fensteröffnen komplett verzichtet werden kann. Ob zur Intensivlüftung einfach der Volumenstrom der Lüftungsanlage hochgedreht wird, oder die Fenster zusätzlich geöffnet werden, ist dem Nutzer überlassen. Mit einer eingebauten Wärmerückgewinnung geht dem Raum kaum (meistens <10%) Wärmeenergie verloren.

Wir fassen also zusammen:

Manuelles Lüften Fensterfalzlüfter Lüftungsanlage
Lüftung zum Feuchteschutz Durch luftdichte Bauweise nicht möglich! Nutzerunabhängig möglich Nutzerunabhängig möglich
Reduzierte Lüftung Regelmäßiges (1-2x pro Tag) Querlüften Regelmäßiges (1-2x pro Tag) Querlüften Nutzerunabhängig möglich
Nennlüftung Regelmäßiges (2-3x pro Tag) Querlüften Regelmäßiges (2-3x pro Tag) Querlüften Nutzerunabhängig möglich
Intensivlüftung Zusätzliches manuelles Fensteröffnen Zusätzliches manuelles Fensteröffnen Nutzerunabhängig möglich oder zusätzliches manuelles Fensteröffnen

Wer wie lüften möchte ist eine sehr individuelle Fragestellung. Wichtig ist, dass auch mit einer Lüftungsanlage die Fenster geöffnet werden dürfen. Meistens hat man dazu jedoch nicht das Verlangen, da die Luft durchgehend erneuert und damit „frisch“ ist.

Rein rechtlich obliegt dem Bauherren die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen, als Planer hat man jedoch die Hinweispflicht auf ein Lüftungskonzept.

Post Author: Sarah Kosmann

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