Du brauchst einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, in der Regel ist das ein Architekt. Aber auch Bauingenieure können bauvorlageberechtigt sein. In manchen Bundesländern sind für kleinere Gebäude auch Handwerksmeister bauvorlageberechtigt. Baust du schlüsselfertig, kann der Entwurfsverfasser auch direkt vom Bauunternehmer beauftragt werden.